Vorstand und Rat bewerten und entscheiden
Die Organe der EWE Stiftung sind entsprechend der im Juli 2017 neu verabschiedeten Satzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Stiftung zu leiten und zu verwalten. Er trifft in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen insbesondere Förderentscheidungen über kleinere Projekte, stellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss auf und ist für die sonstigen Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung verantwortlich.
Der oberhalb des Stiftungsvorstands angesiedelte Stiftungsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium. Die neun Mitglieder aus dem Fördergebiet der EWE Stiftung sind während ihrer fünfjährigen Amtszeit ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Acht Mitglieder wurden von der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes bestellt; ein Ratsmitglied aus Brandenburg, das teilweise ebenfalls zum Fördergebiet gehört, wurde vom Vorstand der EWE AG bestimmt.
Für seine Arbeit hat das Gremium der EWE Stiftung die Grundsätze guter Stiftungspraxis – ein vom Bundesverband Deutscher Stiftungen erarbeiteter Orientierungsrahmen für effektives Stiftungshandeln – als verbindlich anerkannt.