Die Mitglieder des neunköpfigen Stiftungsrates trafen sich vergangene Woche zu der konstituierenden Sitzung, um über die Stiftungsarbeit und anstehende Aufgaben zu beraten sowie erste Beschlüsse zu fassen. Er wurde nach Ablauf der vorherigen Amtszeit auf fünf Jahre von der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes bestellt. Neueinsteiger und erfahrene Kräfte bestimmen künftig den Kurs.
Gemeinsam begrüßten Marion Rövekamp, Vorstandvorsitzende der EWE Stiftung, und Dr. Stephanie Abke als geschäftsführende Vorständin Ulla Bergen (Landkreis Cuxhaven), Erich Gajdzik (Landkreis Rotenburg), Thore Güldner (Landkreis Oldenburg), Jürgen Janssen und Manfred Wolf (Landkreis Wesermarsch) Ippe Klaassen (Landkreis Osterholz) sowie Dr. Detlef Rogosch (Landkreis Heidekreis) zur ersten gemeinsamen Sitzung. Es fehlten Frank Berghorn für den Landkreis Cuxhaven und Karl-Ludwig Böttcher aus Brandenburg.
„Der neue Stiftungsrat ist eine gute Mischung aus langjähriger Erfahrung und erfrischender Inspiration“, konstatiert Marion Rövekamp, Vorstandvorsitzende der EWE Stiftung und Personalvorständin der EWE AG. „Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit und wünsche den neuen Stiftungsratsmitgliedern bei ihrer Aufgabe viel Freude und Erfolg.“
Zum neuen Vorsitzenden wählte das Gremium den Bremervörder Erich Gajdzik: „Ich bedanke mich für das Vertrauen und blicke mit Spannung auf eine zweite Amtszeit im EWE Stiftungsrat, hier insbesondere auf den neuen Stiftungszweck „Umwelt- und Klimaschutz“, den wir jetzt schrittweise implementieren und mit Leben füllen. Das ist für mich ein wichtiger Schritt, um unser Wirkungsfeld der MINT- und Umweltbildung zu stärken, aber auch ein deutliches Signal in Krisenzeiten den Klimaschutz nicht aus den Augen zu verlieren.“ Denn neben den Projektentscheidungen beschloss das Gremium auch eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke. Zukünftig sollen auch Anträge, die die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes beinhalten, berücksichtigt werden.